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Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Wie stehen die Erfolgschancen des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid?

Diese Frage lässt sich nicht vorab beantworten. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid sind in jedem Fall unterschiedlich. Im Bußgeldverfahren steht eine ganze Reihe von Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Welche Verteidigungsstrategie letztlich erfolgversprechend ist, kann aber erst nach erfolgter Akteneinsicht beurteilt werden. Erst nach Kenntnis der Verfahrensakte können Fehler im Verfahren oder bei der Messung erkannt und gegenüber der Behörde geltend gemacht werden.

Während des gesamten Verfahrens ist die Verjährung zu beachten. Es ist durchaus möglich, dass erst im späteren Verlauf des Verfahrens eine Verzögerung eintritt, die dazu führt, dass das Verfahren wegen Eintritts der Verjährung eingestellt werden muss. Also auch in dieser Hinsicht lassen sich die Erfolgsaussichten nicht von vornherein festlegen.

Geht es um die Anordnung eines Fahrverbotes, besteht die Möglichkeit, dass von dem Fahrverbot abgesehen wird. Die Bußgeldbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen. Sie hat dabei einen Ermessensspielraum. Letztlich kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an, ob von dem Fahrverbot abgesehen wird.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass letztlich in keinem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg ist.