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Ablauf Bußgeldverfahren

Steht man im Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, ist es wichtig, den Ablauf des Bußgeldverfahrens zu kennen. Denjenigen, gegen den sich das Bußgeldverfahren richtet, nennt man „Betroffener“. Kennt der Betroffene den Ablauf des Bußgeldverfahrens, ist es ihm auch möglich, richtig zu reagieren. Im Folgenden wird der Ablauf des Bußgeldverfahrens mit seinen Abschnitten dargestellt:

Erlangt die Bußgeldbehörde Kenntnis von einer Ordnungswidrigkeit, so leitet sie das Bußgeldverfahren ein. Das Bußgeldverfahren richtet sich gegen den Betroffenen,  der im Verdacht steht, die Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Bei verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren richten sich die Ermittlungen im Regelfall gegen den Fahrer. Wird die Ordnungswidrigkeit mittels eines automatisierten Messverfahrens festgestellt, wird in der Regel ein Messfoto erstellt, anhand dessen der Täter ermittelt werden muss.

Ermittlungsverfahren/Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen

Ergibt sich aus dem Beweisfoto nicht eindeutig, dass der Halter auch der Fahrer ist, wird dem Halter ein Zeugenfragebogen zugesandt. Richtet sich das Bußgeldverfahren konkret gegen eine Person, bekommt der Betroffene einen Anhörungsbogen, mit dem er aufgefordert wird, sich zu dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern. Im Ablauf des Bußgeldverfahrens ergeben sich in diesem Stadium erste Verteidigungsmöglichkeiten (Vermeidung Fahrverbot, Vermeidung Fahrtenbuchauflage), mit denen auf das Bußgeldverfahren eingewirkt werden kann.

Abschluss der Ermittlungen/Erlass Bußgeldbescheid

Steht für die Bußgeldbehörde nach Abschluss der Ermittlungen der Täter fest, so hat sie an dieser Stelle im Ablauf des Bußgeldverfahrens die Möglichkeit, das Bußgeldverfahren einzustellen, den Betroffenen zu verwarnen oder einen Bußgeldbescheid zu erlassen.

In den meisten Fällen wird die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen und dem Betroffenen zustellen. Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einspruch einlegen. Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, so überprüft die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid gegebenenfalls anhand der Einwände des Betroffenen. Sieht die Bußgeldbehörde keine Veranlassung den Bußgeldbescheid aufzuheben oder abzuändern, gibt sie das Verfahren an das Amtsgericht ab.

Verfahren vor dem Amtsgericht

Der Ablauf des Bußgeldverfahrens sieht vor, dass der Bußgeldbescheid vom Amtsgericht überprüft wird. Das Gericht setzt einen Termin zur Hauptverhandlung fest. Das Gericht überprüft den Bußgeldbescheid auf Formfehler und ob dem Betroffenen tatsächlich der Vorwurf nachgewiesen werden kann. Die Hauptverhandlung endet mit einem Urteil, mit dem der Betroffene freigesprochen oder zur Zahlung einer Geldbuße samt möglicher Nebenfolgen (z.Bsp. Fahrverbot) verurteilt wird.

Rechtsmittelverfahren

Gegen das Urteil des Gerichts kann von dem Betroffenen oder der Staatsanwaltschaft innerhalb einer Frist von 1 Woche das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Wird die Rechtsbeschwerde eingelegt, wird das Urteil vom zuständigen Oberlandesgericht auf rechtliche Fehler überprüft. Werden Rechtsfehler festgestellt, wird das Verfahren an das Amtsgericht zurückverwiesen, ansonsten wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist endgültig und kann nicht mit einem Rechtsmittel angegriffen werden.