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Was kostet das Bußgeldverfahren?

Für den Betroffenen können die Sanktionen auf Grund eines Verkehrsverstoßes in finanzieller oder beruflicher Hinsicht gravierende Folgen haben. Will man sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren, so entstehen dadurch Kosten. Auf den Betroffenen kommen dann Gerichts- oder Verfahrenskosten, Rechtsanwaltskosten oder Kosten für Sachverständige zu.

Es besteht eine Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die den Verkehrsrechtsschutz beinhaltet, so ist unsere Beauftragung für Sie kostenlos. Im Regelfall werden die Kosten des Bußgeldverfahrens von Ihrer Versicherung getragen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen Rechtsanwalt und für einen Sachverständigen, falls eine sachverständige Überprüfung von Messwerten erforderlich ist, sowie die Gerichtskosten. Lediglich der im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt ist von Ihnen zu tragen. Sollten einzelne Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ohne Rechtsschutzversicherung

Besteht für Sie keine Rechtsschutzversicherung, beraten wir Sie gern kostenfrei vorab über die zu erwartenden Kosten. Eine pauschale Angabe über die Höhe der Kosten des Bußgeldverfahrens ist nicht möglich. Je nach Fall sind verschieden Maßnahmen der Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid erforderlich. Die Kosten bestimmen sich daher nach den besonderen Umständen des einzelnen Verfahrens.

In einem Vorgespräch erläutern wir mit Ihnen gemeinsam die in Ihrem Fall möglichen Kostenpositionen. Möglich ist auch eine Beschränkung der  Beauftragung auf einzelne Verfahrensabschnitte. Sie können dann selbst entscheiden, wie hoch die finanziellen Aufwendungen sein sollen.

Akteneinsicht/ Beratung

Sofern Sie lediglich eine Beratung zu bestimmten Fragen wünschen, stehen wir Ihnen dazu gern zur Verfügung.