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Bei Bußgeldbescheid und Fahrverbot Einspruch einlegen

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und es soll ein Fahrverbot verhängt werden? Dann handeln Sie jetzt!

Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid und ein Fahrverbot Einspruch einlegen wollen, brauchen Sie einen erfahrenen Ansprechpartner an Ihrer Seite. Unsere Kanzlei ist für Sie da! Wir haben uns auf das Verkehrsrecht spezialisiert und können Sie so umfassend zu Ihren Optionen beraten. Wenn ein Einspruch sinnvoll ist, unterstützen wir Sie auf ganzer Linie – und das in ganz Deutschland.

Bei Bußgeldbescheid und Fahrverbot Einspruch einlegen: Wir vertreten und verteidigen Sie!

Unsere Leistungen im Überblick

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid
    Studien zufolge sind fast 80 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft, sodass ein Einspruch nicht nur möglich, sondern auch ratsam ist. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie prüfen wollen, ob Sie hohe Kosten vermeiden können.
  • Geschwindigkeitsverstoß
    Sie wollen Einspruch gegen einen Geschwindigkeitsverstoß einlegen? Auch in diesem Fall sind wir für Sie da. Unsere langjährige Erfahrung hilft uns dabei, Ihren Fall richtig einzuschätzen und Fehler aufzudecken.
  • Rotlicht Verstoß & Abstandverstoß
    Bei einem Abstand- oder Rotlicht Verstoß kann es zu einem Bußgeld und sogar zu einem Fahrverbot kommen. Egal, ob Sie gegen ein Bußgeld und ein Fahrverbot Einspruch erheben wollen: Wir unterstützen Sie.
  • Alkohol am Steuer
    Auch bei Alkohol am Steuer ist ein Fahrverbot eine mögliche Folge. Hier lohnt es sich, den Vorwurf genau zu prüfen, um diese Konsequenz zu umgehen.

Unser Service im Überblick

  • Bundesweite Verteidigung in Bußgeldverfahren
    Wir unterstützen Sie, wenn Sie gegen Bußgeldverfahren und Fahrverbot Einspruch einlegen wollen im gesamten Bundesgebiet. Die Kommunikation per Email und Telefon macht es möglich, dass eine persönliche Besprechung in der Kanzlei nicht erforderlich ist.
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid/Akteneinsicht
    Nach Ihrer Beauftragung legen wir gegen den Bußgeldbescheid und das Fahrverbot Einspruch ein. Haben Sie noch keinen Bußgeldbescheid aber einen Anhörungsbogen erhalten, teilen wir der Bußgeldbehörde die Verteidigung mit. Gleichzeitig beantragen wir Einsicht in die Verfahrensakte. Aus der Verfahrensakte ergibt sich der Ermittlungsstand des Bußgeldverfahrens, anhand dessen dann der Vorwurf überprüft werden kann. Liegt uns die Akte vor, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf, erläutern die Verteidigungsmöglichkeiten und besprechen das weitere VorgehenSofern im gerichtlichen Verfahren eine Hauptverhandlung anberaumt wird, vertreten wir Sie vor Gericht.
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    Sie erhalten eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister), die wir unmittelbar nach Beauftragung vom Kraftfahrtbundesamt anfordern. Sie haben so immer den Überblick über Ihren aktuellen Punktestand in Flensburg.
  • Direkte Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
    Besteht für Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Versicherung. Sie brauchen nichts weiter zu tun, als uns die Versicherungsgesellschaft sowie die Versicherungsnummer mitzuteilen. Wir fordern bei der Versicherung die Deckungszusage an und rechnen die Gebühren direkt ab, so dass Sie sich darum nicht kümmern müssen.

Bei Bußgeldbescheid und Fahrverbot Einspruch einlegen: So einfach funktioniert es

Bußgeldbescheid

Sie haben von der Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten.

Auftrag

Sie übermitteln uns das Schreiben der Bußgeldbehörde und die Daten der Rechtsschutzversicherung. Wir legen für Sie den Einspruch gegen Bußgeldbescheid ein und fordern die Akte von der Bußgeldbehörde an.

Verteidigung

Wir prüfen anhand der Akte die Erfolgsaussichten, gegen den Bußgeldbescheid und das Fahrverbot Einspruch einzulegen und leiten die erforderlichen Maßnahmen ein.

Nach einer Studie sind ca. 80 % der erlassenen Bußgeldbescheide fehlerhaft. Wir finden für Sie die Fehler!

Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid und ein Fahrverbot Einspruch einlegen wollen, dann haben Sie laut dieser Werte gute Chancen. Wir können aus unserer persönlichen Erfahrung bestätigen: Es ist öfter möglich, ein Bußgeld und ein Fahrverbot zu umgehen, als man denkt.

Kompetenz

Nutzen Sie die fachliche Kompetenz unserer auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte. Wir sind Experten im Bußgeldverfahren.

Bundesweit

Sie wurden geblitzt, aber Einspruch ist möglich. Wir vertreten Sie bei Einspruch gegen Bußgeldbescheid im gesamten Bundesgebiet.

Schnelle Kommunikation

Schnelle und moderne Kommunikation per Email oder Telefon. Sie brauchen keine Zeit für Kanzleibesuche.

So einfach funktioniert’s:

Bußgeldbescheid

Sie haben von der Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten.

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Auftrag

Sie übermitteln uns das Schreiben der Bußgeldbehörde und die Daten der Rechtsschutzversicherung. Wir legen für Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und fordern die Akte von der Bußgeldbehörde an.

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Verteidigung

Wir prüfen anhand der Akte die Erfolgsaussichten, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen und leiten die erforderlichen Maßnahmen ein.

Nach einer Studie sind ca. 80% der erlassenen Bußgeldbescheide fehlerhaft. Wir finden für Sie die Fehler!

Kompetenz

Nutzen Sie die fachliche Kompetenz unserer auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte. Wir sind Experten im Bußgeldverfahren.

Bundesweit

Egal wo Sie geblitzt wurden. Wir vertreten Sie bei Einspruch gegen Bußgeldbescheid im gesamten Bundesgebiet.

Schnelle Kommunikation

Schnelle und moderne Kommunikation per Email oder Telefon. Sie brauchen keine Zeit für Kanzleibesuche.

Was unsere Kunden sagen …

Dank der kompetenten anwaltlichen Vertretung seitens Herrn Dorschner ist mir ein Punkt in Flensburg erspart geblieben. Herr Dorschner hat mich zeitnah über alle Vorgänge auf dem laufenden gehalten. Die Kommunikation war angenehm und sachlich.

Frank B.

Ich war mit der Anwaltskanzlei Dorschner & Partner sehr zufrieden und kann sie nur weiter empfehlen alles super gelaufen (Abstandsverstoß LKW) verfahren wurde eingestellt Danke!

 

Sandro J.

Von Anfang an ein kompetenter Partner bei meinem Bußgeldverfahren. Sehr gute Kommunikation und problemlose Abwicklung aller Formalitäten mit meiner Rechtsschutzversicherung. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.

Holger T.