Kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt: 0441 / 181 31 670
Abstandsmessung erfolgreich angreifen!
Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot vermeiden
Es gibt effektive Verteidigungsansätze, um gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen!
Gerade auf der Autobahn oder bei hohen Geschwindigkeiten zählt er zu einer der wichtigsten Regeln im Straßenverkehr – der Sicherheitsabstand. Zu geringer Abstand zum voraus fahrenden Fahrzeug und zu dichtes Auffahren stellen auch innerorts ein gravierendes Unfallrisiko dar.
Der Mindestabstand sollte den halben Tacho in Metern betragen. Diese Faustregel ergibt sich aus dem Anhalteweg bei entsprechender Geschwindigkeit. Die zu erwartenden Strafen beim Abstandsverstoß sind gestaffelt nach gefahrenem Tempo und können bis hin zu einem Fahrverbot reichen.
Ihre Vorteile:
- Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung aus vielen Bußgeldverfahren. Wir kennen die Tricks und Kniffe!
- Bundesweite Verteidigung. Wir vertreten Sie vor allen Bußgeldbehörden und Gerichten im gesamten Bundesgebiet.
- Auf das Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie. Wir finden die Fehler für Sie!
- Wir kommunizieren mit Ihnen per Email, Telefon und Fax – schnell und unkompliziert. Sie sparen sich zeitaufwendige Kanzleibesuche.
Welche Möglichkeiten gibt es als Betroffener in einem Bußgeldverfahren wegen Abstandsverstoß, Einspruch einzulegen?
Technische Geräte können durchaus fehleranfällig sein. Doch hier besteht nicht die einzige Möglichkeit, dem Bußgeldbescheid zu entgehen. Durch das Anfordern der Akten ist es möglich, weitere Ursachen aufzudecken und daraufhin Einspruch gegen den Abstandsverstoß einzulegen.
Bei der Abstandsmessung können verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen, wie etwa Brücken- und Videoabstandsmessungen oder die Messung ohne technische Geräte durch Voraus- oder Nachfahren durch die Beamten selbst. Vor allem bei Letzterem, nämlich der Messung durch Schätzung, bestehen gute Chancen, das Bußgeldverfahren einzustellen.
Aus dem Beweismaterial muss nun hervorgehen, dass Sie den Mindestabstand unverschuldet unterschritten haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:
-
- Ihr Vordermann unvermittelt in Ihren Sicherheitsabstand einfährt
oder plötzlich bremst,
-
- der Zieharmonikaeffekt auf Autobahnen bewirkt, dass Sie den
erforderlichen Abstand nicht einhalten können, - der Zeitraum der Messung zu kurz ist: Es muss ersichtlich sein,
dass es sich nicht nur um eine vorübergehende Unterschreitung des
Mindestabstands handelt.
- der Zieharmonikaeffekt auf Autobahnen bewirkt, dass Sie den
Besonders in Grenzbereichen der Messergebnisse ist es zudem sinnvoll zu prüfen, ob ein zu geringer Sicherheitsaufschlag angerechnet wurde.
Prüfen Sie mit unserer Hilfe, ob Ihr Abstandsverstoß korrekt gemessen und ausgewertet wurde und wehren Sie sich gegen den Bußgeldbescheid!
Ihr Ansprechpartner:
Verkehrsrechtsanwalt Sebastian Dorschner
Seit mehr als 10 Jahren ist Rechtsanwalt Dorschner im Verkehrsrecht aktiv und kann auf eine langjährige Erfahrung verweisen.