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Über eine rote Ampel gefahren?

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Rotlichtverstoß – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot drohen

Erfahrener Rechtsanwalt kümmert sich um Ihren Bußgeldbescheid.

Auch dem aufmerksamen Fahrer kann es passieren, dass er eine rote Ampel überfahren hat. Wird man dabei geblitzt, kann das unangenehme rechtliche Folgen haben. Der Bußgeldkatalog 2013 sieht vor, dass ein Rotlichtverstoß mit Geldbuße und je nach Länge der Rotlichtzeit auch mit einem Fahrverbot belegt werden kann.

Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifiziertem Rotlichtverstoß.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn die die Ampel weniger als eine Sekunde Rotlicht angezeigt hat. Ein solcher Verstoß wird mit einer Regelgeldbuße von 90 € und einem Punkt in Flensburg sanktioniert.

Hat die Rotlichtphase bereits eine Sekunde oder länger gedauert, spricht man von einem qualifiziertem Rotlichtverstoß. Die Regelgeldbuße beträgt in diesem Fall 200 €. Zudem wird ein einmonatiges Regelfahrverbot verhängt und 2 Punkte in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

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Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen zudem mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

Häufig kann man sich jedoch gegen den Vorwurf Rotlichtverstoß wehren und erfolgreich Einspruch gegen den Bußgelbscheid einlegen.

Vorwerfbare Rotlichtzeit – Fehler sind häufig bei der Bestimmung der Dauer der Rotlichtzeit anzutreffen. Technische Störungen können hier genauso relevant werden wie eine zu kurze Gelbphase. Eine genaue Auswertung der Ampelschaltung und der Messung selbst kann sich lohnen.

Fahrverbot – Das Fahrverbot darf nicht angeordnet werden, wenn besondere Situationen vorliegen. Startet man zu früh, weil die Nachbarspur bereits Grün hat (Mitzieheffekt) oder weil eine entferntere Ampel auf Grün schaltet, fällt das Fahrverbot weg.

Ihr Ansprechpartner:
Verkehrsrechtsanwalt Sebastian Dorschner

Verkehrsrechtsanwalt Sebastian DorschnerSeit mehr als 10 Jahren ist Rechtsanwalt Dorschner im Verkehrsrecht aktiv und kann auf eine langjährige Erfahrung verweisen.

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