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Ein Fahrverbot umgehen: Einspruch24.de ist Ihr zuverlässiger Partner

Ganz egal, ob Sie mit dem Auto jeden Tag zur Arbeit fahren oder Ihren Wagen nur brauchen, um tägliche Besorgungen zu erledigen: Ein Fahrverbot ist eine einschneidende Maßnahme, die mindestens unnötige Kosten verursacht und Ihnen im schlimmsten Fall Ihr Arbeitsmittel nimmt. Existentielle Folgen sind möglich und so ist es wichtig, dass Sie das Fahrverbot umgehen.
Aber wie genau können Sie bei einem Fahrverbot Einspruch erheben? Als erfahrene Anwälte mit Fokus auf dem Verkehrsrecht sind wir für Sie da.
Setzen Sie mit uns auf einen erfahrenen Partner, der Sie mit Sachverstand, Erfahrung und Engagement dabei unterstützt, ein Fahrverbot zu umgehen. Kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie gern über Ihre Optionen.

Wie ein Fahrverbot umgehen? Alles, was Sie wissen müssen

Im Folgenden wollen wir die zwei wichtigsten Fragen rund um das Fahrverbot für Sie beantworten. Dabei gehen wir natürlich auch darauf ein, wie Sie ein Fahrverbot umgehen können.
Wann wird ein Fahrverbot erteilt?
Ein Fahrverbot kann nach § 25 Abs. 1 StVG zusammen mit einem Bußgeld verhängt werden. Begründung für das Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit, die unter beharrlicher und grober Verletzung der Pflicht eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde. Es liegt hier im Ermessen des zuständigen Gerichts oder der zuständigen Behörde, ob ein Fahrverbot verhängt wird. Wenn Sie ein Fahrverbot umgehen wollen, ist es wahrscheinlicher, dass dies in diesem Fall gelingt.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen nach dem Bußgeldkatalog sogenannte Regelfahrverbote eintreten, die keinen Ermessensspielraum zulassen. Damit Sie hier ein Fahrverbot umgehen, muss nachgewiesen werden, dass beim vorliegenden Tatbestand die Tatumstände von dem Regelfall abweichen. Die Tatbestände sind die folgenden:

  • Fahrzeugführung unter Einfluss von berauschenden Mitteln oder Alkoholeinfluss mit Blutalkoholgehalt 0,5 % oder mehr
  • qualifizierter Rotlichtverstoß (mehr als 1 Sekunde Rotlicht)
  • Unterschreitung eines Sicherheitsabstandes von 3/10 des halben Tachowerts bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: innerorts mehr als 30 km/h und außerorts um mehr als 40 km/h
  • Neuerliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von 12 Monaten um mehr als 25 km/h

Wie kann man ein Fahrverbot umgehen?
Wenn Sie ein Fahrverbot umgehen wollen, dann sollten Sie schnell handeln. Sobald der Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsbogen eingeht, ist eine Beratung durch einen Anwalt sinnvoll. Grundlegend gibt es zwei Fälle, bei denen Sie ein Fahrverbot umgehen können:

  1. Die Tatumstände weichen vom Regelfall ab: Wie oben schon erwähnt kann es sein, dass die Tatumstände, die als Grundlage für das Fahrverbot bilden, nicht mit dem Regelfall übereinstimmen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist oder ein Verkehrszeichen übersehen wurde.
  2. Das Fahrverbot wirkt sich besonders hart auf den Betroffenen aus: Wenn das Auto als wichtiges Arbeitsmittel benötigt wird (z. B. bei Arbeit im Außendienst) oder es zur Pflege hilfsbedürftiger Menschen notwendig ist, könnte das Fahrverbot existenzielle Folgen haben. In diesen Fällen haben Sie die Chance, das Fahrverbot zu umgehen.

Das Fahrverbot umgehen mit einem zuverlässigen Ansprechpartner: Einspruch 24

Als Ihr Anwalt prüfen wir, ob einer der beiden oben geschilderten Fälle zutrifft und Sie damit ein Fahrverbot umgehen können. Setzen Sie mit uns auf einen Spezialisten für das Verkehrsrecht und profitieren Sie von den folgenden Vorteilen:

  • Ihr Vertreter in ganz Deutschland: Wir sind bundesweit für Sie da und vertreten Sie vor allen Behörden und Gerichten.
  • Flexibel für Sie da: Wir stehen mit Ihnen per Telefon, Fax oder E-Mail in Kontakt. Langwierige Kanzleibesuche sind nicht nötig.
  • Erfahrung: Wir sind seit vielen Jahren auf das Verkehrsrecht spezialisiert und können Ihnen so zuverlässig helfen, wenn Sie ein Fahrverbot umgehen oder Einspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung einlegen wollen. Wir können auf Basis unserer Erfahrung genau prüfen ob es für Sie sinnvoll ist, gegen ein Fahrverbot Einspruch zu erheben.

Sie haben noch Fragen an Ihren Experten für Verkehrsrecht?

Dann kontaktieren Sie uns. Gern informieren wir Sie persönlich zu unseren Leistungen.
Sie wurden geblitzt und Einspruch ist nötig? Sie wollen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben und sich auf einen zuverlässigen Ansprechpartner verlassen?
Wir sind für Sie da!

So einfach funktioniert’s:

Bußgeldbescheid

Sie haben von der Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten.

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Auftrag

Sie übermitteln uns das Schreiben der Bußgeldbehörde und die Daten der Rechtsschutzversicherung. Wir legen für Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und fordern die Akte von der Bußgeldbehörde an.

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Verteidigung

Wir prüfen anhand der Akte die Erfolgsaussichten, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen und leiten die erforderlichen Maßnahmen ein.

Was unsere Kunden sagen …

Dank der kompetenten anwaltlichen Vertretung seitens Herrn Dorschner ist mir ein Punkt in Flensburg erspart geblieben. Herr Dorschner hat mich zeitnah über alle Vorgänge auf dem laufenden gehalten. Die Kommunikation war angenehm und sachlich.

Frank B.

Ich war mit der Anwaltskanzlei Dorschner & Partner sehr zufrieden und kann sie nur weiter empfehlen alles super gelaufen (Abstandsverstoß LKW) verfahren wurde eingestellt Danke!

 

Sandro J.

Von Anfang an ein kompetenter Partner bei meinem Bußgeldverfahren. Sehr gute Kommunikation und problemlose Abwicklung aller Formalitäten mit meiner Rechtsschutzversicherung. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.

Holger T.