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Der Schock: Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Unserem Mandanten wurde von der Bußgeldbehörde vorgeworfen, mit 67 km/h zu viel auf der A7 gefahren zu sein. Geblitzt wurde er mit dem Messgerät Leivtec XV 3. Also erhielt er einen Bußgeldbescheid und sollte neben 480 Euro Bußgeld auch ein zweimonatiges Fahrverbot absolvieren.Als Außendienstmitarbeiter hätte ein Fahrverbot jedoch seine wirtschaftliche Existenz bedroht. Also haben wir Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und die Akten von der Behörde angefordert.

Baustelle hebt Geschwindigkeitsbegrenzung auf

Nach intensiven Recherchen konnten wir herausfinden, dass sich ca. einen Kilometer vor der Messstelle eine Wanderbaustelle befand. In den frühen Morgenstunden war die Autobahn frei. Der Messbeamte hatte die Strecke kontrolliert und anschließend das Geschwindigkeitsmessgerät aufgebaut. Kurze Zeit später wurde unmittelbar nach dem letzten Verkehrszeichen eine Tagesbaustelle aufgebaut. Am Ende der Baustelle hatte die Baufirma jedoch kein neues 120iger Schild aufgestellt. Demzufolge galt nach der Baustelle keine Geschwindigkeitsbegrenzung.  Der Messbeamte hatte diese nicht bemerkt.

Verfahren eingestellt – Fahrverbot abgewendet

Da die Bußgeldbehörde auf den Einspruch den Bußgeldbescheid nicht änderte, musste das Amtsgericht Soltau über den Fall entscheiden. Der Messbeamte, der als Zeuge vernommen wurde, konnte sich nicht an eine Baustelle erinnern. Zugunsten des Betroffenen musste das Gericht davon ausgehen, dass keine Geschwindigkeitsbegrenzung galt. Das Verfahren wurde eingestellt und unser Mandant konnte seinen Führerschein behalten. Das Fahrverbot hatten wir erfolgreich abgewehrt.